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asphaltwaldwesen
Registriert seit: 31.03.2009
Ort: österreich
Beiträge: 961
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sooo weit schrammt das m.E. nicht zwingend an einer möglichen realität vorbei, falderwald und hans.
klar zwingt einen die realität zu einem gewissen "maß" an wohlgefälligkeits-verweigerung, die sich in bestimmten grenzen halten sollte, will man sich nicht selbst sein leben ständig schwer machen und wege verbauen, die ev. leichter zu gehen gewesen wären. aber wären das dann auch die gewesen, die man später im rückblick als die sehen möchte, die einen im eigenen wesen besonders treffend bezeichnen? die taten und entscheidungen sind es doch, die etwas über den menschen aussagen. weniger das dabei gezeigte äußere verhalten. das kann auch oft eine sehr zwiegespaltene angelegenheit sein. sich wie verbiegen-müssen anfühlen zum beispiel. wenn es fürs eigene ansehen wichtig ist, sich sagen zu können, dass man sich nicht mehr als nötig verbogen hat - warum nicht? ich kann das motiv gut verstehen. allerdings sagt dieser text genau das gar nicht zwingend aus. er wertet nämlich nicht, ordnet das "nicht-wohlgefällig-sein" gar nicht zu. genausogut ist da auch ein bedauern drin zu lesen. so im rückblick auf die dinge, wo man sich selbst im wege stand. der text beschreibt also in meiner auffassung nicht allein das ideal, sondern zugleich auch das kritische an dieser lebenshaltung. mag sein, dass das eine speziell weibliche oder gar feen-hafte lesart ist. aber ich lese hier kein loblied aufs unwohlgefällig-gewesen-sein. eher eine beschreibung im sinne von selbsterkenntnis. die aber gefällt mir außerordentlich gut! lieber gruß von der fee |
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Erfahrener Eiland-Dichter
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Hey Faldi, hey Fee,
danke für Kommentar und Gedanken, wenn „Mann sein“ bedeutet, dass man mit der Keule in der Höhle von Niaux um sich schlägt, bin ich sicher kein Mann. Das „Nichtmitmachen“ bei der Meinungsführerschaft ist dem „Mannsein“ eher abträglich. Solche Männer sind bei der Genweitergabe deutlich im Nachteil.Wenn es Sachzwänge zu überwinden gilt, hängt das meist mit gesellschaftlich/beruflicher Beschaffenheit zusammen. Für einen Freiberufler mag das einfacher sein. Ein Angestellter/Arbeiter/Beamter muss seinem Dienstherren oder Arbeitgeber auch in moralischer Hinsicht verpflichtet sein. In manchen Beschäftigungsverhältnissen wird im Arbeitsvertrag auch heute noch der Begriff „Wohlverhalten“ verwendet und kann Grund für eine Abmahnung sein. Dass mein Wohlverhalten schon öfters zu wünschen übrig ließ, hat mir zwar keine Abmahnung eingebracht, doch die Anzahl meiner „Feinde“ deutlich vergrößert. Mein Wunschverhalten ist aber deswegen keineswegs so, dass ich Jugendsünden korrigieren müsste. Zitat:
Zitat:
Gruß vom Hans
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chorch chorch |
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