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Alt 02.07.2012, 18:53   #1
Thomas
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Der Rabbi von Köln

Der Rabbi von Köln ist klug und bescheiden
und gern mit der Welt in Frieden.
Nun darf er die Knäblein nicht mehr beschneiden,
so hat das Gericht entschieden.

Der Rabbi von Köln, der baut auf den Herrn
und dessen göttliches Walten,
jedoch nun wüsste er gar zu gern:
Wie soll er sich richtig verhalten?

Nachdem er den Kasus gründlich durchdacht
und beleuchtet von allen Enden,
da hat er Jehovah den Vorschlag gemacht,
um alles um Guten zu wenden:

"Wir nahmen bisher ein Stückchen weg,
um die Gläubigen zu markieren,
doch könnte man für diesen Zweck
das Häutchen auch tätowieren.

Die jungen Leute sind ganz wild
auf Piercing und Tattoo,
auch wäre der Wille der Thora erfüllt,
und die Richter gäben Ruh."

Jehovah ist seinen Wesen hold,
er lässt sie gedeihen und leben.
Der Rabbi von Köln ist treu wie Gold,
und klug und gottergeben.

Geändert von Thomas (03.07.2012 um 15:28 Uhr)
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Alt 03.07.2012, 15:07   #2
Ringelroth
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Hallo Thomas,
da hast du dich humorvoll und mit einem Augenzwinkern eines aktuellen Themas angenommen, das wohl noch länger die Diskutanten beschäftigen wird.
In S1Z3 und Z4 sollte es wohl "beschneiden" und "Gericht" heißen?
Und in S4Z4 wäre wohl "tätowieren" das richtige Wort.

Trotzdem glaube ich nicht, dass es nur ums "Markieren" bei der Beschneidung geht, dann wäre zwar in Tatoo am P..... so gut wie ihm Ohr, aber wohl nicht im Sinne der Thora.
Außerdem würde mich jetzt interessieren, wie Jahweh nun entschieden hat...

Gruß
Ringelroth
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Liebe mich, wenn ich es am wenigsten verdiene, denn dann brauche ich es am nötigsten.
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Alt 03.07.2012, 15:42   #3
Thomas
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Hallo Ringelroth,

vielen Dank für die Korrekturen und den netten Kommentar.

Ob das alles wirklich exakt mit der Thora vereinbar wäre, kann ich nicht sagen, das müssten die Gelehrten entscheiden. Aber wenn sie so lebensklug und unaufgeregt sind, wie mein Rabbi von Köln, dann lassen sie es durchgehen. Bezüglich Jehovah wage ich nun erst recht nichts zu sagen. Aber vielleicht denkt er ja so ähnlich, wie es Reinhard Mey in seinem Lied ausdrückt:

Und wenn Pillermann und Muschi nicht in den Masterplan passen,
Glaubt ihr nicht, er hätt’ sie schlicht und einfach weggelassen?
Glaubst du Mensch, armsel’ger Stümper, du überheblicher Wicht,
Daß du daran rumschnippeln darfst? Ich glaube nicht!

Ich selbst finde es erstaunlich, mit welchem Bierernst das Urteil in den Medien debattiert wird, welches ja nur sagt, man solle die Entscheidung den Knaben selbst überlassen, und warten, bis sie erwachsen genug sind, das zu können. Dagegen kann meiner Meinung nach kein Gott etwas haben. Oder?

Liebe Grüße
Thomas
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Alt 03.07.2012, 16:26   #4
Ringelroth
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Hallo Thomas,
ich bin zwar weder Jude noch Muslim, aber ich glaube zu wissen, dass die Beschneidung ein wichtiges religiöses Gesetz ist und mit einer großen Feier verbunden.
Der Gesetzgeber war wohl im Zwiespalt, denn einerseits kann man nicht lauthals die Beschneidung von Mädchen in Afrika verdammen, aber andererseits die Beschneidung von Jungen in Deutschland dulden.
Aber wie hat sich der Gesetzgeber die Kontrolle vorgestellt?
Und noch eines: bei uns werden neun jährige Kinder in katholischen Familien gezwungen zur Kommunion zu gehen, und vierzehn jährige Jugendliche werden in evangelischen Familien gezwungen zur Konfirmation zu gehen.
Abgesehen davon, dass bei beiden Konfessionen bereits im Babyalter eine Taufe gefordert ist.
Auch hier könnte das Gesetz eingreifen und sagen: warten wir bis die Kinder erwachsen sind, damit sie darüber selbst entscheiden können.
Ich weiß, der Vergleich hinkt, aber wo fängt religiöse Freiheit an und wo hört sie auf?
Ich bin nur froh, dass es noch keiner Religion eingefallen ist, aus gottgefälligen Gründen einem Kind ein Ohr abzuschneiden
Gruß
Ringelroth
__________________
Liebe mich, wenn ich es am wenigsten verdiene, denn dann brauche ich es am nötigsten.
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Alt 04.07.2012, 12:35   #5
Thomas
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Hallo Ringelroth,

wenn es nach mir ginge, könnte man auf diese Feiern genauso verzichten, wie auf die Jugendweihe in der ehemaligen DDR.

Kinder sollten möglichst umfassend verschiedene Religionen erfahren, natürlich wird das vor allem die der Eltern sein.

Die Aufnahme in eine religiöse Gemeinde sollte meiner Meinung nach durch eigene Entscheidung, d.h. in einem Alter, in dem das eigenständig und unabhängig entschieden werden kann, erfolgen. Dann hätten die Religionsgemeinschaften auch Mitglieder, auf die sie zählen könnten, und keine Karteileichen.

Abschneiden von irgendwelchen Dingen hat nichts mit Religion zu tun. Hoffentlich greift nicht ein Verrückter deinen Ohrenvorschlag auf.

Liebe Grüße
Thomas
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