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Alt 04.03.2011, 12:42   #6
Kurier
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Hallo Chavali,
es ehrt Dich, wenn Du jemandem, den Du schon länger kennst (vielleicht freundschaftlich gesonnen) die lyrischen Sünden -egal wie- (vielleicht durch Überlesen) verzeihst, aufgehoben werden sie damit nicht.
Ich bitte -gemäß dem Gesamtvorgang- um Verständnis, dass ich doch schmunzeln musste; die für Dich schönsten Zeilen enthalten einen Zeitenfehler. Wenn ... flackern ..., dannn ... zeigt ...
das e bei zeigte ist grammatikalisch falsch!
HG Kurier

Geändert von Kurier (15.06.2011 um 00:03 Uhr)
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