Heidi will heim!
An das Ordnungsamt der Stadt Frankfurt am Main
Abteilung Ausländerbehörde Sehr geehrte Damen und Herren, Wie meine Nachforschungen ergaben, lebt zur Zeit in Ihrer Stadt eine noch minderjährige Schweizer Staatsbürgerin aus dem Kanton Graubünden. Weder Aufenthaltsgenehmigung noch Arbeitserlaubnis sind vorhanden. Möglicherweise wird ihre Arbeitskraft auch in unzulässiger Weise von ihrer "Gast"-Familie ausgenutzt, so dass gleich drei - wenn nicht gar mehr - Paragraphen hier verletzt werden. Die Betreffende ist mit ihrer Situation auch keineswegs glücklich. Mir gegenüber gab sie an, ihre Welt seien die Berge, denn dort oben sei sie zu Haus. Dunkle Tannen und grüne Wiesen im Sonnenschein, nur das brauche sie zum Glücklichsein. Dort in den hohen Bergen lebte sie früher als eine kleine Maid. Gut Freund mit allen Tieren, glücklich alle Zeit. Im Winter, wie im Sommer, auch wenn all die Herden ins Tal gezogen seien. Am Morgen und im Abendschein, wenn rot die Alpen geglüht hätten ... Hiermit möchte ich sie ebenso dringend wie herzlich bitten, sich dieses Falles anzunehmen, so dass diese höchst bedauernswerte Schweizer Bürgerin heimzukommen und ihr Glück wieder zu finden vermag. Ich verbleibe mit traurigen, aber dennoch freundlichen Grüßen Ihre Johanna Spyri Hirzel, Kanton Zürich Schweizer Eidgenossenschaft |
Jahre später ....
An Frau Johanna Spyri Hirzel, Kanton Zürich Sehr geehrte Frau Spyri, Wie mir ein Herr Alm Öhi anvertraut hat, steht einer Verbindung von Fräulein Heidi und einem gewissen Herrn Peter Geiß, ortsüblich "Geißenpeter" genannt, nichts im Wege, sobald beide volljährig sind und Herr Peter Geiß eine ordentliche Verdienstbescheinigung beibringen kann. Ich hoffe, Sie diesbezüglich beruhigt zu haben. Urs Fränkli Sachbearbeiter Kommunale Ordnungsbehörde Maienfeld, Kanton Graubünden |
Noch mehr Jahre später ...
An Herrn Alm Öhi Maiensäß oberhalb von Maienfeld Sehr geehrter Herr Öhi, Hiermit möchte ich Sie davon in Kenntnis setzen , dass vor dem kantonalen Graubündner Familiengericht in Chur schon seit längerem eine Scheidungklage seitens meiner Mandantin, Frau Adelheid Geiß, gegen Herrn Peter Geiß anhängig ist. Frau Adelheid Geiß wirft ihm vor, er habe sie zugunsten seiner Geißen aka Ziegen sträflich vernachlässigt. Frau Adelheid Geiß hat Sie mir als Zeugen benannt. (Die Ausagen der Ziegen sind leider nicht gerichtsverwertbar.) Würden Sie ggfalls Ihre Aussage in einem allfälligen Scheidungsprozess vor dem kantonalen Familiengericht in Chur wiederholen? Meine Mandantin wäre Ihnen sehr verbunden. Mit freundlichen Grüßen RA Joseph Waldbaum, Esq. z. Zt. z' Zürich |
Kleine Zwischenbemerkung:
Diese Geschichte habe ich woanders einmal begonnen. Und bald nach dem Start hat sich eine Frau Holunder eingeschaltet. Und so begann eine schöne Zusammenarbeit. Nun schaltet sich Frau Holunder ein: Zitat:
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Sehr geehrte Frau Holunder,
Bezugnehmend auf Ihr wertes Schreiben vom 11. September diesen Jahres, möchte ich sie dahingehend beruhigen, dass es auf der Alm keinerlei Sünd gibt. Das ist gerichtsbekannt. Anderslautende Meldungen verweise ich in den Bereich der Gerüchte und der üblen Nachrede. Mit dem Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung Dr. Beat Schnyder-Frey Oberamtsrichter Kantonales Kantonsgericht Chur ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Soweit der offizielle Teil meines Schreibens. Inoffiziell möchte ich sie in den "Goldenen Löwen" zu Liechtenstein einladen, um Ihnen auf Wunsch einige vertrauliche inoffizielle Details über das wahre Leben auf der Alm zu geben. Hier auf Schweizer Grund und Boden sind mir die Lippen versiegelt. Sie verstehen .... Doch ich könnt' Ihnen Sachen erzählen .... aber lassen wir das . Weiteres im "Goldenen Löwen" zu Vaduz, Liechtenstein. Ich hoffe, ich darf ggfalls mit Ihrer Diskretion rechnen. |
Frau Holunder schreibt:
Zitat:
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Sehr geehrte Frau Holunder,
Bezugnehmend auf Ihr wertes Schreiben vom 11. September diesen Jahres, möchte ich Ihnen mein tiefgefühltes Bedauern darüber ausdrücken, dass es Ihnen nicht möglich war, im "Goldenen Löwen" zu Vaduz ein Zimmer zu buchen. Falls es Ihnen ein Trost ist: Auch mir widerfuhr dieses missliche Schicksal. Alternativ schlage ich Ihnen eine Ortsbegehung am Tatort vor. In solcherart gelagerten Fällen ziehe ich stets die mündliche Kommunikation der schriftlichen vor. In der Hoffnung, Sie bald in Maiensäß oberhalb von Maienfeld begrüßen zu dürfen, verbleibe ich Dr. Beat Schnyder-Frey Oberamtsrichter Kantonales Kantonsgericht Chur |
Ein Moderator hat mir die freundliche Nachricht zukommen lassen, dass man auch Fortsetzungs-Geschichten nicht fortsetzen dürfe, ohne dass ein anderer User mal ein "Muh!" oder ein "Mäh" dazwischen wirft.
Unter Gefahr der "Abmahnung". Mich deucht es zwar absurd, dass man Fortsetzungs-Geschichten nicht fortsetzen darf. Doch ich stelle hiermit die Fortsetzung dieser Geschichte bis auf weiteres ein .... |
Das kann der Moderator nicht so stehen lassen,
wie obig beschrieben. Doch hast du, werter Nevis, ihn ja nicht mal angehört. Wie kommst du dann auf diesen Schluss? Mein Einwand war Minutentakt. Gestern geschehen. Gegen tägliche Erweiterungen hat ja niemand etwas einzuwenden. Aber das nimmst du ja auch so oder so wahr. Alles im Lot, Weiter so! Alive |
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Sie umgehend über einen Vorfall informieren, der mir in meinem ganzen Leben noch nicht untergekommen ist und wahrhaft seinesgleichen sucht. Unlängst saß ich mit einer gewissen Adelheit Geiß in unserer Ortskneipe zum "Schafskäse". Wir tranken Ziegenmilch und sprachen über Ziegenpeter. Im Verlaufe des Abends erzählte mir Besagte, dass ihr Mann, Peter Geiß, werwolfmäßig veranlagt sei. Besagte erzählte mir weiterhin, dass ihr zukünftiger Ex-Mann eine Herde Geißlein besitzt. In einer vollmondigen Nacht verkleidete sich dieser im Anflug von Wahnsinn als Werwolf und wollte die Geißlein eine nach der anderen aussaugen; ja sie sagte einhundertprozentig aussaugen. Ekelhaft, nicht wahr? So pirschte er sich wohl in jener Verwandlung an den Geißenstall heran und wollte gerade die Stalltür aufstoßen...da standen die sieben Geißlein ihrerseits schamlos entstellt als Heino-Imitatoren, aufgereiht wie Seven-Ups, und sangen im siebenstimmigem Choral das Wer-Wolf-Lied "Wenn sich der Ziegen-Peter schleicht, zur Scheidung das der Heidi reicht". Das war der pure Wahnsinn. Um ehrlich zu sein, mehr konnte ich nicht mehr ertragen oder vertragen? Dies alles geehrte Damen und Herren, habe ich, Marie-Luise Wolfengeiß, mit meinen eigenen Ohren gehört und würde mich dementsprechend als Zeugin der An- oder Gegenklage zur Verfügung stellen. Ich sah es als meine Bürgerpflicht, sie über dieses Vergehen zu informieren und bitte Sie nun dringend, entsprechende Maßnahmen ein- bzw. auszuweiten. Mit geißlerischen Grüßen Managerin der Wer-Wolf-Group Seven-Up! PS: Ich nehme gegebenenfalls alles zurück und behaupte genau das Gegenteil und bitte Interessen halber um Fortführung dieser Geschichte. alles liebe, budina |
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