Gedichte-Eiland

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-   -   Alabama Song (http://www.gedichte-eiland.de/showthread.php?t=24445)

Max Vödisch 07.09.2026 20:55

Alabama Song
 
Hallo Taxi,

nur zur Info: Den Titel Alabama Song gibt es als Lied von den Doors mit einem ganz anderen Inhalt:

Alabama Song (Whisky Bar)
Song von
The Doors

Well show me the way
To the next whiskey bar...

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Wegen Urheberrechtsverletzung gelöscht.

i.A. der Administration
Falderwald


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Viele Grüße
Max

Falderwald 08.09.2026 00:23

Hallo Max,

ich habe deinen Beitrag editiert und den Songtext sowie die Übersetzung bis auf die ersten beiden Zeilen entfernt.

Als Administrator des Forums bin ich rechtlich verpflichtet, unverzüglich einzugreifen, sobald urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Erlaubnis der Rechteinhaber veröffentlicht werden. Das ungenehmigte Vervielfältigen und Übersetzen von Songtexten stellt in Deutschland eine Urheberrechtsverletzung dar.

Auch wenn die Band The Doors den „Alabama Song“ weltberühmt gemacht hat, stammt der Text im Original von Bertolt Brecht. Da Brecht im Jahr 1956 verstorben ist, ist sein Werk noch bis zum Ende dieses Jahres (31. Dezember 2026) urheberrechtlich geschützt. Ein vollständiger Abdruck oder eine Übersetzung ist daher im Forum leider nicht erlaubt.

Ich bitte um Verständnis für diesen Eingriff – er dient dem rechtlichen Schutz des Forums und auch deinem eigenen. Für die Zukunft bitte ich dich, bei Songtexten oder Gedichten anderer Urheber nur noch kurze Zitate im erlaubten Rahmen zu verwenden und stets die Quelle zu nennen.

i.A. der Administration

Falderwald



Zitat:

Zitat von IV. Eiland-Regelwerk

A) Auf Gedichte-Eiland unerwünscht sind:
  • Plagiate und andere Urheberrechtsverletzungen. Darunter fallen auch Bild- und Tondokumente sowie ungeprüfte Übersetzungen fremder, geschützter Werke. Es ist sicherzustellen, dass sich sämtliche Urheberrechte beim Autor der Veröffentlichungen befinden oder aber eine schriftliche Genehmigung des Urhebers für die Veröffentlichung durch den Rechteinhaber auf dem Eiland vorliegt.




Max Vödisch 08.09.2026 11:20

Alabama Song
 
Hallo Falderwald,

danke und Entschuldigung! Ich wollte nur dem Forum den Inhalt und Text des weltberühmten Songs mitteilen.

Wie sieht es rechtlich wegen den Titel aus?

Herzliche Grüße
Max

Falderwald 08.09.2026 11:46

Hallo Max,

kann passieren, ich muss da nur aufpassen, weil ich als Betreiber dieses Forums auch haftbar gemacht werden kann, wenn ich nach Kenntnisnahme nicht umgehend reagiere.

Titel und ein oder zwei Zeilen als Zitat sind kein Problem.
Ich habe in deinem Beitrag genau das stehen lassen, was legal ist.

LG
Falderwald

Max Vödisch 08.09.2026 14:00

Alabama Song
 
Hallo Falderwald,

danke für die Antworten.

Würde oder könnte es rechtliche Probleme für einen Autor geben, wenn wie in diesem Fall er einem weltbekannten Titel benutzt aber der Text ist ein vollkommen anderer?

Viele Grüße
Max

Taxi5013 08.09.2026 14:35

Hallo Max,
Danke für Deinen Aufklärungsversuch.
ich wußte nicht, dass es diesen Titel bereits gab.
Der Hinweis von Falderwald ist bereichtigt.

LG vom Taxi5013

Falderwald 08.09.2026 20:36

Hallo Max,

ich musste das auch erst einmal ausführlich recherchieren.

Nein, in der Regel stellt die reine Verwendung eines bekannten Titels für einen neuen, selbst geschriebenen Text keine Urheberrechtsverletzung dar.

Nach deutschem Recht schützt das Urheberrecht Werke, die eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen. Reine Werktitel (wie „Der Medicus“, „Mensch“ oder „Heißzeit“) sind meist zu kurz, um diesen Schutz zu erlangen.

Es gibt aber trotzdem rechtliche Grenzen bei der Titelwahl:

1. Das Marken- und Titelschutzrecht (MarkenG)

Auch wenn das Urheberrecht nicht greift, sind bekannte Titel oft über das Markengesetz geschützt.

Verwechslungsgefahr: Wenn man ein Buch schreibt und es „Harry Potter und...“ nennt, suggeriert man dem Publikum, dass das Werk zum offiziellen Franchise gehört. Das ist unzulässig.

Branchennähe: Ein Lied mit dem Titel „Yesterday“ zu benennen, ist urheberrechtlich meist okay. Ein Buch über Wirtschaftsphilosophie „Das Kapital“ zu nennen ebenfalls. Kritisches Terrain wird betreten, wenn man ein Werk im exakt selben Genre (z. B. einen Spionageroman namens „Casino Royale“) veröffentlicht.

2. Der wettbewerbsrechtliche Nachahmungsschutz

Wenn man einen Titel absichtlich nutzt, um vom Ruf des Originals zu profitieren (Rufausbeutung) oder das Publikum bewusst in die Irre zu führen (Verbrauchertäuschung), können die Urheber oder Verlage des Originalwerks wettbewerbsrechtlich abmahnen.

3. Völlig unbedenklich sind:

Alltägliche Redewendungen: Titel, die aus gängigen Phrasen bestehen (z. B. „Atemlos“ oder „Alles wird gut“), kann niemand exklusiv für sich beanspruchen

Hommagen und Parodien: Wenn im Text sofort klar wird, dass es sich um eine künstlerische Auseinandersetzung, eine Parodie oder eine bewusste Hommage handelt, schützt dies oft die Kunstfreiheit (wobei die Grenzen hier im Einzelfall fließend sind).

Ich hoffe, ich konnte damit ein wenig Licht ins Dunkel bringen.
Im Zweifelsfall rate ich, einen anderen Titel zu wählen.

LG Falderwald




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