Hallo zusammen,
aus der Diskussion um den Text habe ich mich ausgeklinkt, weil das hoffnungslos und vergebens ist.
Aber eines möchte ich hier noch anmerken:
Wenn wir einen solchen Text im Rahmen der künstlerischen Freiheit freigeben müssen, dann ist es auch jedermann freigestellt, einen oder mehrere Kommentare dazu abzugeben.
Artikel 5 Grundgesetz.
Liebe Grüße
Falderwald
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Oh, dass ich große Laster säh', Verbrechen, blutig kolossal, nur diese satte Tugend nicht und zahlungsfähige Moral. (Heinrich Heine)
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